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Kleinunternehmer,Rechnung,Steuerbefreiung

Eine Firma, die sich mit Projektentwicklungen für Immobilien beschäftigt, hat eine Rechnung über erbrachte Projektentwicklungsleistungen gestellt. Der Gegenstand der Rechnung lautet: Beratung in finanziellen sowie Miet- und Hausverwaltungsangelegenheiten, insbesondere: – Überprüfung der Rendite verschiedener Kaufangebote von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen – Vergleich von Objektkäufen mit und ohne Eigenkapitaleinsatz – Stellungnahme zu vorgelegten Finanzierungsangeboten/Vermittlung von Finanzierungsangeboten – Durchsicht von Mietverträgen, Überprüfung von Kündigungs- und Mieterhöhungsmöglichkeiten – Prüfung von möglichen Um- und Ausbaumaßnahmen unter Einbezug von gesetzlich zulässigen Miet- und Umlageerhöhungen, Durchsicht von Verwalterverträgen sowie Beratung in Fragen einer EDV-gestützten Miet- und Hausverwaltung Unter dem Rechnungsbetrag über ca. 16.000 € gibt es nur den Hinweis „Es wird keine USt ausgewiesen“. Ist das richtig?
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