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Gleisanschlussvertrag,Betrieb gewerblicher Art,Unternehmer

Die Regierung von Niederbayern hat meiner Mandantin, einer Gemeinde, die Genehmigung zum Betreiben eines gemeindeeigenen Gleises erteilt. Mit verschiedenen Nutzern wurde ein Gleisanschlussvertrag geschlossen. Der Nutzer hat pro Waggon eine Gebühr zu bezahlen. Handelt es sich hier um einen Betrieb gewerblicher Art? Handelt es sich hier um umsatzsteuerpflichtige Einnahmen?
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