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Leistungsaustausch,Betriebseinnahmen

Mandantin X betreibt ein Restaurant in einem Tennisverein. Da dies erst im Oktober 2020 eröffnet wurde und die staatlichen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für sie nur sehr gering ausfallen, haben die Mitglieder des Vereins einen Spendenaufruf gestartet und Geld für Mandantin X gesammelt. Ihr wurde nach Abschluss der Aktion ein Betrag von 2.000 € überreicht. Wie ist dieser Betrag umsatzsteuerrechtlich und einkommensteuerrechtlich in der Buchführung von Frau X zu behandeln?
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