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Organschaft,Insolvenz,Haftung

Eine GmbH & Co. KG (100-%-Gesellschafter Person B) hat noch ein Einzelunternehmen, beide stehen untereinander in Geschäftsbeziehung (Einzelunternehmen macht fast 100 % der Umsätze mit der KG). Zudem besteht die Halle im Eigentum der Person B, die diese an die KG verpachtet. Über das Verpachtungsunternehmen macht diese noch kleinere weitere Umsätze aus der Verpachtung von Maschinen an externe Kunden. Zudem besitzt Person B noch eine weitere Halle im Privatvermögen, die an einen Dritten verpachtet wird (keinerlei sonstige Geschäftsbeziehungen). Wir haben das Einzelunternehmen und die Verpachtungsgesellschaft dem SBV zugeordnet. Alle vier Unternehmen werden umsatzsteuerlich als Organschaft geführt. Die GmbH & Co. KG hat Anfang Juli Insolvenz angemeldet. Inwieweit können die Verflechtungen (Organschaft und SBV) relevant für die Insolvenz werden? Gegebenenfalls „Zwangsentnahme“ der Halle unter Auflösung der stillen Reserven? Auch bitte Stellung nehmen in Bezug auf eine mögliche Haftung.
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