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Forderungsverzicht,Besserungsschein,Berichtigung

Meine Mandantin ist Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG. Sie bezieht eine Geschäftsführervergütung, die Aufwand in der GmbH & Co. KG und bei ihr Sonderbetriebseinnahmen darstellt (Einkünfte nach § 15 EStG). Die Geschäftsführervergütung ist umsatzsteuerpflichtig (Vorsteuerabzug in der GmbH & Co. KG, USt bei den SBE der Gesellschafter-Geschäftsführerin). Die Geschäftsführerin beabsichtigt, aufgrund der Corona-Pandemie auf einen Teil ihrer Vergütung zu verzichten. Dieser Verzicht soll aber nur so lange dauern, bis sich die wirtschaftliche Situation wieder bessert (Forderungsverzicht gegen Besserungsschein). Dann soll der bis dahin aufgelaufene Betrag nachgezahlt werden. Wie ist dieser Sachverhalt umsatzsteuerlich zu würdigen? Muss jetzt bereits für die vermeintliche Forderung Umsatzsteuer abgeführt und kann entsprechend ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?
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