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Umsatzsteuer,Leistungsaustauschverhältnis,Gesellschafterbeitrag

Unser Fall sieht wie folgt aus: Zwei Herren schließen sich zu einer GbR zusammen (50 : 50) und wollen gemeinsam Häuser bauen und als Wohnungen vermieten. Einer der Herren ist Maurer und wird sich um die Herstellung der Häuser kümmern. Hierfür wird er ca. 1.000 Stunden mehr Zeit investieren als der Kollege. Diese 1.000 Stunden sollen intern mit 45 € bewertet werden. Neben dieser GbR ist der „Maurer“ nur mit einer PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig. Wie kann erreicht werden, dass die Vergütung der 1.000 Stunden keine Umsatzsteuer bei der GbR verursacht (kein Vorsteuerabzug)?
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