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Tätigkeit,Lehrer

Der Mandant ist als „Lehrcoach“ in Kooperation mit der berufsbildenden Einrichtung XY tätig. Die Einrichtung bescheinigt unserem Mandanten: „Sehr geehrter Herr, die XY-Schule ist verantwortlicher Veranstalter der Fortbildung „Weiterbildung zum Coach“, bei der Sie als Lehrcoach tätig sind. Die Weiterbildung ist als Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss von der Umsatzsteuer befreit.“ Der Mandant rechnet seine Leistung als Lehrcoach nicht mit der Bildungseinrichtung ab, sondern direkt mit den Schülern/Studenten. Der Rechnungstext lautet: „Für die Tätigkeit als Lehrcoach berechnen ich Ihnen 2 Sitzungen à 90 Minuten. Umsatzsteuer fällt auf Grund der Kooperation mit der Bildungseinrichtung nicht an.“ Frage: Ist die Leistung des Mandanten gemäß § 21 b) bb) UStG umsatzsteuerfrei, auch wenn sie nicht gegenüber der Bildungseinrichtung, sondern gegenüber dem Schüler abgerechnet wird? Wenn nein, kommt eine andere Befreiungsvorschrift in Betracht?
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