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Land- und Forstwirtschaft,Besteuerung

Unsere Mandantin hat ein Friseurgeschäft, mit dem sie jährlich 60.000 € Umsatz erzielt, und eine Landwirtschaft mit Verkauf von Getreide und Stroh mit einem Umsatz in Höhe von 30.000 € jährlich. Die Umsätze im Friseurgeschäft unterliegen der Allgemeinumsatzsteuer-Besteuerung, die Einnahmen aus Landwirtschaft der Durchschnittssatz-Besteuerung nach § 24 UStG. Frage Schlägt die Allgemeinumsatzsteuer-Besteuerung auf die Durchschnittssatz-Besteuerung durch?
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