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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Option

Mein Mandant ist eine GmbH, die Finanzdienstleistungen, also überwiegend steuerfreie Umsätze, nach § 4 Nr. 11 UStG erbringt. Teilweise erbringt sie ebenfalls steuerpflichtige Umsätze. Die Firma mietet Büroräume an, die mit Umsatzsteuer aufgeführt sind. Die Vorsteuer wurde bisher verhältnismäßig aufgeteilt. Durch Corona möchte die Firma die Büroräume 1:1 untervermieten. Der Untervermieter ist ein Vertriebspartner, der ebenfalls steuerfreie Umsätze erzielt. Ist eine Option zur Umsatzsteuer des ersten Mietvertrags möglich? Kann die GmbH die Untervermietung steuerpflichtig weiterbelasten?
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