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Leistung,Steuerbar

Sachverhalt: Ein Einzelunternehmer verpachtet seinen Kundenstamm an eine neu gegründete GmbH. Die Anstellungsverträge der Mitarbeiter des Einzelunternehmers gehen auf die GmbH über. Die Rückstellungen für Urlaub, Weihnachtsgeld und Unterstützungskasse gehen ebenfalls auf die GmbH über. Die GmbH bezahlt auch die Urlaubs- und Weihnachtsgelder und ggf. auch die Zahlungen aus der Unterstützungskasse an die Mitarbeiter. Frage: Findet zwischen dem Einzelunternehmer und der GmbH im Rahmen der Übernahme der Personalrückstellungen ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch statt? Oder ist die Übernahme der Rückstellungen nicht steuerbar im Sinn der Umsatzsteuer?
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