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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Angaben

Unser Mandant will regelmäßig Warenlieferungen ohne Aufschlag an einen Kunden weiterberechnen. Eine Marge wird durch Bonifikationen am Jahresende entstehen. Es stellt sich die Frage, ob die Weiterberechnung der Warenrechnungen vereinfacht in Form des Verweises auf die beigefügte Rechnung als notwendige Leistungsbezeichnung erfolgen kann. Dies würde den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.
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