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Umsatzsteuer,Holding,Unternehmereigenschaft

Ich habe folgende inländische GmbHs als Mandanten: M1 GmbH ist 100%ige Mutter der T1 GmbH und der T2 GmbH. M1 ist eine reine vermögensverwaltende Holdinggesellschaft. Nun bezieht diese für die Töchter gesammelt Versicherungsleistungen und Rechtsberatungskosten, die sie in voller Höhe anteilig auf die verursachenden Töchter T1 und T2 weiterberechnet. Wird sie dadurch Unternehmerin, so dass sie die Leistungen umsatzsteuerpflichtig weiterberechnen muss? Hat sie damit dann auch Vorsteuerabzug aus anderen Eingangsleistungen, wie eigene Steuerberatungskosten?
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