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Geschäftsveräußerung im Ganzen,Teilbetriebsveräußerung,§ 1 Abs. 1a UStG

Meine Mandantin betreibt ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Wellness-Studios. Nun soll zum 31.07.2021 die Betriebsstätte „Wellness-Studio“ veräußert werden (Studioeinrichtungen und Kundenstamm). Die GmbH als solche bleibt jedoch bestehen und wird in Zukunft voraussichtlich einen Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kosmetikartikel und Wellness-Produkten, betreiben. Meine Frage lautet: Handelt es sich bei dem Verkauf der Betriebsstätte um eine Geschäftsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1a UStG, deren Erlös nicht der Umsatzsteuer unterliegt?
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