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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kleinunternehmer

Meine Mandantin betriebt eine freiberufliche Praxis in eigenen Räumen. Die Umsätze sind nach § 4 Nr. 14a UStG befreit. Im Jahr 2018 errichtete die Mandantin eine Photovoltaikanlage mit 30,00 kWp. Von der erzeugten Leistung werden 40 % eingespeist und 60 % sind Eigenverbrauch. Es werden getrennte Konten geführt und ein Gewerbebetrieb beim Ordnungsamt angemeldet. Da auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, werden monatliche USt-Voranmeldungen abgegeben. Die Finanzverwaltung möchte im Rahmen einer USt-Sonderprüfung jetzt auch die freiberuflichen Einnahmen umsatzsteuerpflichtig machen. Ich kann die Begründung der Finanzverwalung nicht aus § 19 UStG herleiten.
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