Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Ist-Versteuerung,Soll-Versteuerung

Zum 01.01.2020 wurde bei einem Mandanten von Sollbesteuerung auf die Istbesteuerung umgestellt bei der Umsatzsteuer. Diese Umstellung wurde vom zuständigen Finanzamt mit Schreiben vom 13.02.2020 genehmigt. Nun stellen wir fest, es wäre für den Mandanten besser, die damalige Sollbesteuerung doch weiterzuführen. Sehen wir es richtig, dass bis zur Rechtskraft der Umsatzsteuererklärung für den VZ 2020 nochmals wieder von Istbesteuerung auf Sollbesteuerung zurückgestellt werden kann? Hier sind keine Fristen zu beachten und auch kein Antrag an das zuständige Finanzamt? Es wird einfach dann die Erklärung 2020 nach Sollbesteuerung eingereicht, oder müssen die einzelnen Voranmeldungen berichtigt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen