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Umsatzsteuer,Durchlaufende Posten,Vorsteuer

Es ist zu prüfen, ob ein Architekt, der für eine Bank ein Bauvorhaben betreut, dieser die entstandenen Gebühren (z.B. Genehmigungsgebühren Bauamt etc.), die ohne Vorsteuer an den Architekten gestellt wurden, auch ohne Umsatzsteuer weiterbelasten darf. Mit Vorsteuer gestellte Rechnungen z.B. für Statik oder Baugrundgutachten sind u.E. auch mit Umsatzsteuer weiterzubelasten.
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