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Schadenersatz,Leistungsaustausch

Wie ist es steuerlich zu würdigen, wenn ein Angestellter aufgrund fehlender erzielter Umsätze eine Einlage tätigt und die Differenz zwischen den angefallenen Kosten zu den erzielten Umsätzen damit ausgleicht? Diese Einlage verbleibt vertraglich vereinbart auf dem Geschäftskonto. Stellt diese Einlage eine Gewinnerhöhung in Form einer Kürzung der Gehaltskosten dar und ist somit zwar gewinnerhöhend, aber umsatzsteuerfrei, oder ist es ein regulärer Erlös, der mit 19 % Umsatzsteuer behaftet ist?
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