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Umsatzsteuer,Vermittlungsleistung,Reihengeschäft

Wir betreuen eine GmbH mit Sitz in Dtl. Zweck der GmbH ist es, dass an private Endabnehmer auf der ganzen Welt Merchandise-Artikel wie T-Shirts, Tassen etc. verkauft werden. Diese werden bei Bestellung von einem Print-On-Demand-Hersteller mit Sitz in der EU hergestellt und direkt an den Endabnehmer geschickt. Jetzt stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar: Die Verträge und die Markenrechte für den Druck der Shirts hält nicht unsere deutsche GmbH, sondern eine amerikanische Inc., die zu mehr als 50 % an unserer deutschen GmbH beteiligt ist. Unsere deutsche GmbH wird bei Bestellung der Waren durch den Endabnehmer nie Eigentümer der Ware, wickelt aber die Verkäufe ab. Verkauft wird über Plattformen wie Amazon, Shopify etc. 1.) Handelt es sich bei o.g. Sachverhalt lediglich um eine reine Vermittlungsleistung unserer dt. GmbH? 2.) Kann aus Sicht unserer dt. GmbH eine Reihengeschäft vorliegen, obwohl unsere dt. GmbH nie Eigentümer der Ware wird? 3.) Wie würde die steuerliche Würdigung ausschauen, wenn unsere dt. GmbH in einem Zwischenschritt Eigentümer der Ware werden würde? Reihengeschäft und eine damit verbundene Registrierung in jedem Endabnehmer-Staat?
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