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finanzielle Eingliederung,Schwestergesellschaften,Organschaft

Unsere Mandanten betreiben eine GbR, an der sie jeweils zu 50 % beteiligt sind. In dem Betriebsvermögen der GbR befindet sich ein Grundstück. Die Mandanten haben zudem am 14.05.2021 eine GmbH gegründet, an der sie auch jeweils zu 50 % beteiligt sind. Die GbR überlässt einen Teil des Grundstücks an die GmbH und berechnet Leistungen an diese. Die Anteile sind daher meiner Meinung nach Sonderbetriebsvermögen bei der GbR. Liegt umsatzsteuerlich eine Organschaft zwischen der GbR und der GmbH vor? Müssten hierfür die Anteile nicht im Gesamthandsvermögen der GbR bilanziert sein?
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