Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Unternehmereigenschaft,Leistungsaustausch

Ein Steuerpflichtiger betreibt eine PV-Anlage. Zusätzlich hat er einen Vertrag mit einem Cloudspeicher-Anbieter. Der produzierte Strom wird zwar technisch an den Netzbetreiber geliefert. Die Einspeisevergütung hat der Steuerpflichtige aber an den Cloudspeicher-Anbieter abgetreten. Dort bekommt er seinen produzierten Strom virtuell gutgeschrieben. Verbraucht er nun selbst Strom aus dem Netz, bezieht er diesen wieder von dem Cloudspeicher-Anbieter, der das von dem Stromguthaben in Abzug bringt. Der produzierte Strom wird also virtuell gespeichert und letztendlich vollständig im eigenen Haushalt verbraucht. Liegt hier umsatzsteuerlich überhaupt noch eine Einnahmenerzielungsabsicht vor? Aus meiner Sicht ist das keine unternehmerische Betätigung mehr mit der Folge, dass auch kein Vorsteuerabzug mehr besteht. Die anteilige Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage muss m.E. gem. § 15a UStG wieder zurückgezahlt werden. Liege ich da richtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen