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Umsatzsteuer,Verein,Mitgliedsbeiträge

Fall: 100 Wohnungseigentümer gründen im Jahr 01 einen Verein, um ein Wertgutachten für mehrere baugleiche Mehrfamilienhäuser zu erstellen und den Bauträger, der diese gebaut hat, auf Schadensersatz zu verklagen. Kosten: Gutachten 50.000 € + USt und Klageverfahren 10.000 € + USt. Um die Kosten zu tragen, vereinnahmen sie Mitgliedsbeiträge von 100.000 €. Im Folgejahr 02 wird das Gutachten und alle dazu beigebrachten Pläne der Eigentümergemeinschaft eines der Häuser verkauft für 50.000 € + USt. Im Jahr 02 sollen den Mitgliedern als Beitragserstattung 50 % der Mitgliedsbeiträge zurückgezahlt werden. Fragen: Hat der Verein im Jahr 01 für das Gutachten oder die Rechtsanwaltskosten Vorsteuerabzug? Muss der Verein im Jahr 01 auf die Mitgliederbeiträge Umsatzsteuer zahlen? Wie ist die Beitragserstattung umsatzsteuerlich zu würdigen?
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