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Umsatzsteuer,Umwandlung,Rechnungsstellung

Die Einzelfirma meines Mandanten soll rückwirkend zum 31.12.2020 in eine GmbH & Co. KG (Ausgliederungsmodell) umgewandelt werden. Erst mit Aufstellung des Jahresabschlusses 31.12.2020 im Juli 2021 erfolgt die Ausgliederung. Bis zu diesem Tag lauten alle Rechnungen auf die Einzelfirma. Ist der Vorsteuerabzug für alle auf die Einzelfirma lautenden Rechnungen gefährdet, nachdem durch die rückwirkende Umwandlung zum 01.01.2021 die Eingangsrechnungen erst ab Juli 2021 auf die GmbH & Co. KG ausgestellt werden können?
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