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§ 168 AO/§ 18f UStG,Frist zur Auszahlung eines Guthabens,Sicherheit

Mein Mandant ist Ingenieur und vereidigter Kfz-Sachverständiger und Gutachter, er betreibt eine Prüfstelle. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er zwei Fahrzeuge im Betriebsvermögen, für die er ein Fahrtenbuch führt. Er hat nun einen Porsche gekauft (AK 105.862 €). Das Guthaben wird nicht ausgekehrt, weil das elektronische Fahrtenbuch angezweifelt wurde (VIMCAR). Nutzung für private Zwecke sind 15,34 %, nun nach Vorlage diverser weiterer Unterlagen würde das Finanzamt auszahlen, wenn eine Bankbürgschaft vorgelegt wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Rechtsauffassung mitteilen könnten.
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