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Zentralregulierung,Bonus,Leistungsaustausch

Ein Einkaufsverband erhält einen Bonus aus den Gebühren der Zentralregulierung, die der Zentralregulierer aus dem Geschäft Lieferant/Mitglieder des Einkaufsverbands erzielt. Der Bonus enthält keine Umsatzsteuer, da sich der Zentralregulierer auf das BFH-Urteil vom 03.07.2014 beruft. Ergibt sich aber in diesem Zusammenhang nicht eine weitere Leistungsbeziehung, da der Einkaufsverband seine Mitglieder dazu animiert, über den Zentralregulierer Geschäfte abzuwickeln, und somit ein umsatzsteuerpflichtiger Bonus?
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