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Umsatzsteuer,Rechnungsstellung,Verjährung

Mein Mandant erbringt Beratungsleistungen (grundsätzlich mit Umsatzsteuer). Er arbeitet als „Subberater“ für eine Organisation, welche ebenfalls Beratungsleistungen weiterbelastet. Nun kommt die Firma zwei Jahre später zu meinem Kunden und meint, dass ein Seminar, welches er gehalten hat, eine Dozententätigkeit für die S-Akademie war, welche umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 UStG fakturiert werden müsste. Mein Kunde will nach so langer Zeit die Rechnung eigentlich nicht mehr berichtigen? Ist er verpflichtet dazu?
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