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Option,Halle

Mein Mandant ist selbständiger Trockenbau-Unternehmer und lässt eine Stahlhalle aufbauen, die er zu ca. 1/2 selbst betrieblich nutzen möchte. Die andere Hälfte möchte er fremdvermieten, zum einen an einen vorsteuerabzugsberechtigen Maler und zum anderen für mehrere Wohnmobile an private Mieter. Der Maler bekommt ein eigenes Büro und einen Sozialraum. Sanitäre Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt. Die selbst genutzte Fläche stellt notwendiges Betriebsvermögen für meinen Mandanten dar, auch die gemeinschaftlich genutzten Räume anteilig. Ist es möglich, die fremdvermietete Fläche sowohl für den gewerblichen Maler wie auch für die privaten Wohnmobilbesitzer im ertragsteuerlichen Privatvermögen zu halten, für den Maler aber als umsatzsteuerlicher Unternehmer zur Umsatzsteuer zu optieren? Die Flächen der Halle, abgesehen von den Büros, Sozialräumen und sanitären Anlagen, sind räumlich nicht getrennt.
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