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Private Pkw-Nutzung,Erwerb ohne Vorsteuerabzug,§ 3 Abs. 9a UStG

Mandantin ist Versicherungsvermittlerin. Sie hat zum größten Anteil steuerfreie Umsätze, aber auch geringfügig steuerpflichtige Umsätze (ca. 4 % der Gesamtumsätze). Es befindet sich ein im Jahr 2015 ohne Vorsteuer erworbenes Fahrzeug im Anlagevermögen. Die Mandantin macht teilweise (im Verhältnis der steuerpflichtigen Umsätze) Vorsteuer aus den Kfz-Kosten geltend. Für den privaten Nutzungsanteil wendet die Mandantin die 1-%-Regelung an. Wie ist die 1%ige Privatnutzung umsatzsteuerlich richtig anzusetzen?
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