Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 24 UStG,Änderung,§ 19 Abs. 3 UStG

Ab 2022 ist § 24 UStG nur noch anzuwenden, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers (§ 19 Absatz 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 Euro betragen hat. Handelt es sich bei den Umsätzen um Bruttoumsätze oder Nettoumsätze? Welche Umsätze/Einnahmen zählen dazu? Ich gehe davon aus, dass Zuschüsse oder Versicherungsentschädigungen nicht dazu zählen. In Bezug auf § 19 (3) UStG müsste es sich um Nettoumsätze handeln, was allerdings nicht ganz logisch erscheint. Auch sind dann z.B. Zuschüsse oder Versicherungsentschädigungen nicht dazu zu zählen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen