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Umsatzsteuer,Vertragsstrafe,Schadensersatzzahlung

Der Auftragnehmer, ein Bauunternehmen, kündigt den Vertrag über zu erbringende Bauleistungen aus besonderem Grund. Es war mit dem Auftraggeber ein Pauschalhonorar vereinbart. Bei Vertragskündigung werden die bereits erbrachten Bauleistungen abgerechnet mit Umsatzsteuer und darüber hinaus ein Honorar für nicht erbrachte Leistungen. Ist dieses Honorar für nicht erbrachte Leistungen als Schadensersatz ohne Umsatzsteuer zu berechnen oder als Teil der Vergütung für Bauleistungen anzusehen und mit Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen?
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