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Umsatzsteuer,Pauschalbesteuerung,Landwirtschaftliche Tätigkeit

K ist pauschalierender Landwirt nach § 24 UStG. Im Zuge der Umwidmung bisher konventionell bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen in ökologisch wertvolle Rückzugsräume legt er einen Wildpflanzenacker an, um Bienen und sonstigen Insekten einen Lebensraum zu bieten. Für die Finanzierung dieses Wildpflanzenackers, der ansonsten außer Blütenvielfalt groß keine wirtschaftlichen Erträge abwirft (die verblühten Wildpflanzen werden an eine Biogasanlage geliefert), bietet er Gewerbetreibenden im lokalen Umfeld die Möglichkeit, durch finanzielle Förderbeiträge sich an diesem Ökoprojekt zu beteiligen. Als Gegenleistung erhalten die Förderer Bildmaterial von dem Acker für eigene Werbemaßnahmen, die Nennung auf der Werbetafel auf dem Acker und den Zugang zum Acker für eigene Werbemaßnahmen, um ihr ökologisches Profil in der Öffentlichkeit hervorzuheben. Die Förderbeiträge belaufen sich auf etwa 5.000 €/Jahr. Frage: Welchem Steuersatz unterliegen diese finanziellen Förderbeiträge bei dem Landwirt K? Handelt es sich hierbei noch um landwirtschaftliche Umsätze, die der Pauschalbesteuerung mit 10,7 % zu unterwerfen sind?
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