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Umsatzsteuer,Innergemeinschaftliches Verbringen,Ort der Lieferung

Sachverhalt: Eine Konzernschwester (keine umsatzsteuerliche Organschaft) hat ihren Sitz in Österreich und ist in Deutschland für umsatzsteuerliche Zwecke registriert. Es werden Waren in Deutschland gekauft, dort in ein Lager der Konzernmutter genommen und von dort aus dann an betriebliche Endkunden nach Deutschland versendet. Frage: Es werden auch Werbemittel in Deutschland eingekauft und dort ins Lager genommen, die dann nach Bedarf an Unternehmer in Österreich versandt werden. Für den Einkauf besteht unstrittig Vorsteuerabzug. Bezüglich des Versands der Werbeartikel stellt sich die Frage, ob eine innergemeinschaftliche Verbringung zu melden ist. Oder greift hier § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG? (Ausgenommen ... jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens.) In diesem Falle würde der Versand der Werbematerialen von Deutschland nach Österreich keine innergemeinschaftliche Verbringung auslösen.
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