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Differenzbesteuerung,Marge

Ein Klavierbaumeister kauft gebrauchte alte Klaviere von Privatpersonen auf, restauriert diese Klaviere und verkauft sie dann wiederum an Privatpersonen. Der Einkauf eines solchen Klaviers liegt bei 500 €, der Verkauf manchmal bei 2.500 €, weil er die Klaviere renoviert und überholt. Kann der Verkaufsumsatz als Differenzgeschäft nach § 25a UStG angesehen werden und die Umsatzsteuer nur aus dem Mehrerlös berechnet werden? Der Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung erfolgt nach § 25a i.V. mit § 14a Abs. 6 UStG ohne offenen Ausweis der Umsatzsteuer.
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