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Organschaft,Durchschnittssatzbesteuerung,Landwirtschaft

a) Landwirtschaftlicher Betrieb (Baumschule) wird vom Inhaber betrieben. Die Pflanzen werden zum überwiegenden Teil an die GmbH verkauft mit Pauschalsteuer 10,7 %/manchmal auch an Endkunden direkt. b) Pflanzen GmbH verkauft an Kunden. In der GmbH werden auch umfangreiche Zukaufware und die Pflanzen der Baumschule verkauft (keine Kommission, wurden zuvor an die GmbH verkauft). Ebenso bietet die GmbH auch Gartengestaltungen an. Die zentralen Fragen: – Entsteht eine umsatzsteuerliche Organschaft, wenn ein landwirtschaftlicher Einzelunternehmer über eine Vertriebs-GmbH u.a. seine selbst erzeugten Produkte verkauft (Einzelunternehmer ist 100%iger Anteilseigner und Geschäftsführer der GmbH)? – Können aufgrund der Organschaft die selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkte in der GmbH gem. § 24 UStG mit dem Pauschalsteuersatz verkauft werden? Oder sind hier die Regelsteuersätze 7/19 % anzuwenden? – Werden die Waren aus der Landwirtschaft im Rahmen von nicht steuerbaren Innenumsätzen an die GmbH verkauft? Falls nicht, wäre der Verkauf zu 10,7 % an die GmbH vorzunehmen und die GmbH hat u.E. den Vorsteuerabzug.
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