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Uneinbringliche Forderungen,Berichtigung USt,§ 17 UStG

Zu welchem Zeitpunkt kann bei Nichtzahlung einer Kundenforderung unterstellt werden, dass Zahlungsunwilligkeit bzw. Forderungen als uneinbringlich im Sinne der USt gelten, um die USt vom Finanzamt zurückzufordern, ohne ertragsteuerlich die Forderung auszubuchen? Welche Unterlagen müssen dokumentiert werden? Oder reicht der einfache Zeitablauf aus?
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