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Wechsel zur Regelbesteuerung,Form,Abgabe UVA

X, bislang Arbeitnehmer, hat vor einigen Jahren zwei Gewerbebetriebe im Nebenerwerb angemeldet und gegenüber dem Finanzamt erklärt, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu wollen. Umsätze hat er aber nie erzielt. Im Jahr 2021 plant er die Eröffnung eines Ladengeschäfts. Einen Vertrag hat er bereits abgeschlossen, aber noch keine Gewerbeanmeldung vorgenommen. Er erwartet hohe vorsteuerbelastete Renovierungskosten bzw. Mietereinbauten. Frage: Wie erklärt X den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, und wie kommt er ins Voranmeldungsverfahren (monatlich/vierteljährlich), um sich bereits vorab die Vorsteuerbeträge zurückzuholen? Ist hierfür die Gewerbeanmeldung/Erfassung beim Finanzamt schon Voraussetzung?
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