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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Unentgeltliche Wertabgabe

Unser Mandant hat im Jahr 2011 eine Yacht angeschafft ohne Ausweis der Vorsteuer nach § 25a UStG. Das Boot ist im Rahmen der V+V mit Option zur Umsatzsteuer steuerpflichtig vermietet. Nun plant unser Mandant, das Boot selbst zu nutzen und später zu verkaufen. Fällt parallel zum Verkauf Umsatzsteuer an, wenn das Boot aus dem umsatzsteuerlichen Vermögen entnommen wird?
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