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Rechnungen,Aufbewahrung

Mein Mandant ist Unternehmer und hat ein privates Wohnhaus gebaut. Das Wohnhaus wurde im Jahr 2016 fertiggestellt. Ist mein Mandant verpflichtet, die Rechnungen länger als zwei Jahre aufzubewahren? Ein Betriebsprüfer verlangt im Kj. 2021 eine Baukostenaufstellung mit den dazugehörigen Rechnungen. Die Rechnungen sind alle in den Kj. 2015 und 2016 ausgestellt.
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