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Erwerb,Einfuhr,Preisnachlässe

Sachverhalt: Einzelunternehmer A betreibt einen Fahrzeughandel. Daneben ist er freier Händler für einen englischen Sportwagenhersteller (L). Damit die Verkaufszahlen von Neufahrzeugen des englischen Sportwagenherstellers in Deutschland steigen, erhält A für den Verkauf bestimmter hochpreisiger Sportwagen Nachlässe auf die Einkaufsrechnungen (innergemeinschaftlicher Erwerb). Die Nachlässe stellen Verkaufsentlastungen oder Verkaufsunterstützungen dar. Weiterhin erhält A Zielboni bzw. Zielprämien für bestimmte Fahrzeugverkäufe. Schließlich erhält A für bestimmte Werbeveranstaltungen, die A auf seine Kosten plant, Marketing-Unterstützungen sowie Altbestandsunterstützung für bestimmte Fahrzeuge. Der englische Sportwagenhersteller stellt in allen Fällen Rechnungen/Gutschriften aus, die an A erstattet werden oder mit Fahrzeug-Einkaufs-Rechnungen verrechnet werden. Auf der jeweiligen Rechnung des Sportwagenherstellers steht: 0 % reverse charge supply of goods by virtue of EU Sixth Directive 2006/112/EC. Übersetzt: 0 % Reverse Charge Lieferung von Gegenständen gemäß der Sechsten EU-Richtlinie 2006/112/EG. Fragestellung: 1. Verkaufsentlastung, Verkaufsförderung, Verkaufsunterstützung, Altbestandsunterstützung, umsatzsteuerliche Würdigung. Auf welches Konto in der GuV (SKR 04) sind die Beträge zu buchen? Wo in den USt.-Voranmeldungen 2019, 2020, 2021? 2. Bonusanreiz, Zielbonus, Zielprämie. Fragestellung wie zu Nr. 1. 3. Marketingunterstützungen. Fragestellung wie zu Nr. 1.
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