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Organschaft,USt-ID-Nummer,Rechnungsstellung

Wir betreuen in unserer Kanzlei eine umsatzsteuerliche Organschaft. Der Organträger ist ein Einzelunternehmen. Die Organgesellschaften sind GmbHs und GmbH & Co. KGs. Jede Organgesellschaft für sich hat eigene Steuernummern und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Unsere Fragen sind nun: Welche Steuernummer muss auf dem Briefbogen der GmbHs und der GmbH & Co. KG (Organgesellschaften) aufgeführt sein? Die des Organträgers oder die der einzelnen Organgesellschaften? Und welche Umsatzsteueridentifikationsnummer muss angegeben werden, wenn durch die GmbHs z. B. IG Lieferungen, IG Erwerbe, Bauleistungen nach § 13b UStG usw. ausgeführt werden?
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