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Unternehmereigenschaft,Einheitliches Unternehmen,Personengesellschaft

Bei der Leserreisen GbR (Beteiligte Herr A und Herr B zu je 50 %) verkaufte Herr B seine Anteile an die Frau A (Ehefrau von A) zum 31.12.2020. Somit sind Beteiligte an der Leserreisen GbR (Verkauf und Vermittlung von Reisen – Gewerbebetrieb) ab 01.01.2021 die Eheleute A zu je 50 %. Die Eheleute A betreiben noch eine umsatzsteuerpflichtige Vermietungs-GbR mit je 50 % Beteiligung. Muss ab 01.01.2021 die Leserreisen GbR mit der Vermietungs-GbR konsolidiert die Umsatzsteuer abgeben, oder sind die Leserreisen GbR und die Vermietungs-GbR jeweils ein umsatzsteuerlich eigenes Unternehmen?
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