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Umsatzsteuer,Margenbesteuerung,Reiseleistungen

Mandant ist eine GmbH, die eine Eventagentur betreibt. Für einen Kunden wird eine Veranstaltung mit ca. 400 Teilnehmern organisiert. Die Eventagentur erbringt auch Leistungen, die umsatzsteuerlich als Reiseleistungen angesehen werden. Es handelt sich um eine Wochenendveranstaltung. Die Veranstaltung beinhaltet die Teilnahme an zwei Tagesveranstaltungen und die Teilnahme an einer von der Eventagentur ausgerichteten Abendveranstaltung mit Präsentationen, Filmeinspielern und Vorträgen. Aufgabe der Eventagentur ist: Konzeption der Veranstaltung inkl. Ablauf, Dramaturgie, Programm, Event-Design für alle MedienPrint und AV. Planung und Umsetzung der Veranstaltung, d.h. Schnittstellen Management, Ablaufplanung aller involvierten Dienstleister. Regie/Steuerung vor Ort. Guestmanagement (Einladung, Teilnehmerrücklauf, Teilnehmerkommunikation inkl. Hotline). Die Eventagentur mietet hierfür im Namen und im Auftrag des Kunden ein Hotel an. Die Abrechnung der Hotelübernachtung erfolgt über die Eventagentur, das heißt, die Rechnung ist an die Eventagentur adressiert, weist aber als Leistungsempfänger (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG) den Kunden aus. Es findet eine Tagesveranstaltung (1) statt, für die von der Eventagentur im Namen und im Auftrag des Kunden Tickets gebucht werden. Es findet eine Tagesveranstaltung (2) statt, für die von der Eventagentur im eigenen Namen Tickets gebucht werden. Die Beauftragung aller anderen Drittdienstleister erfolgt im Namen und im Auftrag der Eventagentur. Die Abendveranstaltung findet in einer angemieteten Veranstaltungshalle statt. Das Gesamtbudget der Veranstaltung beträgt 500.000 €. Davon entfallen auf: Hotel (Übernachtung und Frühstück) 60.000 € (im Namen des Kunden) Eintrittsgelder Tagesveranstaltung 1 10.000 € (im Namen des Kunden) Eintrittsgelder Tagesveranstaltung 2 20.000 € (im Namen der Eventagentur) Bustransfer zur Veranstaltungshalle 5.000 € (im Namen der Eventagentur) Saalmiete Abendveranstaltung 25.000 € (im Namen der Eventagentur) Abendessen 60.000 € (im Namen der Eventagentur) Honorare Gastredner 40.000 € (im Namen der Eventagentur) Ausrichtung der Veranstaltung 280.000 € (durch die Eventagentur) Fragen: Unterliegt die Leistung oder Teile der Leistung Margenbesteuerung gemäß § 25 UStG? Wenn ja, welche Leistungsbestandteile sind betroffen, und wie muss über die Leistung abgerechnet werden?
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