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Forderungsverkauf,Änderung,Bemessungsgrundlage

Unser Mandant (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten) hat aufgrund der Insolvenz der P&R Containervermietung unter anderem Brutto-Forderungen für entgangene Mieteinnahmen beim Insolvenzverwalter angemeldet. Diese Mieteinnahmen stellten bis zur Insolvenz immer eine steuerbare und steuerpflichtige (19%) sonstige Leistung dar. Diese o.g. 100 %igen Forderungen in der Insolvenzmasse hat unser Mandant nun an eine weitere Gesellschaft gegen Abfindung von 16% der Gesamtforderungen verkauft. Fragen: Handelt es sich bei den entgangenen Mieten um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang (Gibt es einen Leistungsaustausch?) oder handelt es sich ggf. um echten/unechten Schadenersatz? Sollte es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang handeln, muss unser Mandant nun 16% oder 100% der Forderungen umsatzversteuern?
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