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Umsatzsteuer,Organschaft,Voraussetzungen

Mandantin K betreibt seit 15 Jahren ein Einzelunternehmen, das umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Aktuell hat K eine GmbH & Co. KG gegründet. Die GmbH und die KG führen beide umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus. K ist 100 % Gesellschafter-Geschäftsführerin der GmbH und alleinige Kommanditistin. Der Anteil an der GmbH ist Sonderbetriebsvermögen der Mandantin bei der KG. Weil K alleinige Gesellschafterin der GmbH ist, geht das Finanzamt von einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH aus. Frage: Ist die Rechtsauffassung des Finanzamts zutreffend?
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