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Umsatzsteuer,Sonstige Leistung,Gutschrift

Unser Mandant ist Kfz-Sachverständiger und führt Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Abgasmessungen etc. im Auftrag der KÜS-Bundesgeschäftsstelle durch und ist umsatzsteuerpflichtig mit Istversteuerung. Die in den Werkstätten durchgeführten TÜV-/HU-Untersuchungen werden ohne MwSt mit Gesamtauflistungen weiterberechnet und von der Werkstatt an den Kfz-Sachverständigen gezahlt. Die KÜS-Bundesgeschäftsstelle erstellt am Monatsende eine Gutschrift über ihre Tätigkeitsvergütung mit MwSt und dem Hinweis: „Zur Erfüllung dieser Gutschrift tritt die KÜS Ihren Anspruch aus Fahrzeug-Prüfungen und -Begutachtungen lt. beiliegender Anlage an Sie ab. Es handelt sich hierbei um die Abtretung einer Forderung an Zahlungs statt. Ein Geldfluss zwischen Ihnen und der KÜS ergibt sich aus diesem Vorgang nicht.“ Welche Umsatzsteuer muss der Sachverständige an das Finanzamt abführen? Die aus den einzelnen TÜV-/HU-Gebühren herauszurechnenden Beträge oder den auf der Gutschrift ausgewiesenen einzelnen Betrag?
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