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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Organkreis

Eine Muttergesellschaft (A-GmbH) hat 100 % der Anteile einer Tochtergesellschaft (B-GmbH) im Jahr 2020 erworben. Aus diesem Vorgang resultierend wurden erhebliche Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer beglichen. Die Mutter (A-GmbH) hat nach Erwerb vier Arbeitnehmer der Tochter (B-GmbH) übernommen und berechnet die leitenden Tätigkeiten für die Töchter mit einem Aufschlag von 10 % zukünftig ab dem Jahr 2021 an die Tochter (B-GmbH) sowie eine weitere Tochter (C-GmbH) durch Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer weiter. Weitere umsatzsteuerpflichtigen Umsätze generiert die Mutter nicht. 1.) Ist die Vorsteuer aus dem Erwerb im Jahr 2020 abziehbar? 2.) Falls nicht, gibt es eine Möglichkeit, die Grundlage hierfür zu schaffen? 3.) Falls zwischen Mutter und Töchtern eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht (somit nur nicht steuerbare Innenumsätze generiert würden), wäre die Vorsteuer dennoch abziehbar?
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