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Umsatzsteuer,Organschaft,Finanzielle Eingliederung

Eine Einmann-GmbH & Co. KG erbringt Leistungen im Sanitärinstallationsbereich. Der Gesellschafter der GmbH und Kommanditist der KG betreibt noch ein Einzelunternehmen, mit welchem er Leistungen ausschließlich für die GmbH & Co. KG erbringt (Subunternehmer Bauleistungen mit angemietetem Personal). Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor? Für die GmbH und die KG wurde bislang keine USt-Organschaft angenommen.
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