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Yacht,Verkauf

Meine Mandantin mit Sitz in Deutschland unterliegt der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung. Sie ist Eigentümerin einer ca. acht Jahre alten Hochseeyacht. Für den Bau dieser Yacht hatte meine Mandantin den vollen Vorsteuerabzug auf alle Kosten. Diese Yacht soll nun verkauft werden. Die Verschaffung der Verfügungsmacht erfolgt in internationalen Gewässern. Zuvor muss die Yacht überholt werden. Käufer ist eine US-amerikanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung LLC. Der Kaufpreis wird nach dem Stand der Überholung zur Zahlung fällig: 25 % bei Unterzeichnung einer Vereinbarung 20 % nach erfolgreicher Überholung 25 % nach Begutachtung und erfolgreicher Erprobung auf See Schlusszahlung bei Abschluss und Eigentumsübertragung 1. Frage: Wie ist der Verkauf umsatzsteuerlich zu behandeln? Nicht steuerbar in internationalen Gewässern? 2. Frage: Wie sind die AZ zu behandeln, wenn sich die Yacht im Zeitpunkt der Zahlungen entweder auf dem Festland (Werft) oder in deutschen Hoheitsgewässern (Probefahrt) befindet? Muss zunächst für die ersten 3 AZ USt abgeführt werden und dann evtl. Korrektur?
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