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allgemeine Durchschnittssätze,§ 23 UStG

Zu dem Kurzgutachten ergibt sich noch folgende Frage: Der landwirtschaftliche Betrieb hat ein Wirtschaftsjahr vom 01.07.–30.06. Die Umsätze werden zurzeit nach § 23 UStG versteuert. Ab 01.07. werden die Leistungen der Landwirtschaft, die ja jetzt auf den Grundstücken der Landwirtschaft erzeugt werden, da diese Sonderbetriebsvermögen der Landwirtschaft geworden sind (Getreide, Gras, Silage etc.), mit 10,7 % versteuert, umsatzversteuert. Frage: Kann die Umstellung der Umsatzsteuer, die ja eine Jahresteuer ist, zum 01.07.2021 von pauschal versteuert auf 10,7 % Umsatzsteuer umgestellt werden?
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