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Umsatzsteuer,Schadenersatz,Leistungsaustausch

Die Gesellschaft „A GmbH“ liefert medizinische Produkte (Kapseln) an Pharmaunternehmen B. Es stellt sich heraus, dass die gelieferten Kapseln mit Mängeln behaftet sind. Pharmaunternehmen B kann diese Produkte nicht verwenden. Die Kapseln müssen teuer entsorgt werden. Nun stellt das Pharmaunternehmen B an die A GmbH eine Rechnung mit der Bezeichnung „Entsorgung von Kapseln und Produkten“ einen hohen Betrag (siebenmal höher als die ursprüngliche Warenrechnung). Frage: 1) Handelt es sich bei der Rechnung des Pharmaunternehmens B an die A GmbH um einen echten Schadenersatz im Sinne von Abschn. 1.3 UStAE mit der Folge, dass kein Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt und somit der Vorgang nicht steuerbar wäre, oder handelt es sich vorliegend um einen unechten Schadenersatz mit der Folge, dass der Vorgang steuerbar wäre? 2) Die „A GmbH“ wird den Betrag an ihren Lieferanten, den Hersteller, weiterbelasten. Liegt hier echter oder unechter Schadenersatz vor?
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