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Umsatzsteuer,Schadenersatz,Leistungsaustausch

Ein AN scheidet zum 31.08.2021 auf eigenen Wusch (Kündigung) aus. Dem AN wurde ein sog. Jobrad zur Nutzung überlassen. Der AG hat dieses Fahrrad zu diesem Zweck geleast. Laut Überlassungsvertrag zwischen dem AG und dem AN ist der AN bei vorzeitiger Beendigung verpflichtet, den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen, wenn er die Gründe der vorzeitigen Beendigung zu vertreten hat. Laut Auskunft des Leasinggebers muss der bestehende Vertrag fortgeführt werden und die ausstehenden Leasingraten müssen vom AG getragen werden. Der AN will das Fahrrad auch weiterhin nutzen. Die Leasingraten sollen deshalb vom AG an den AN monatlich weiter berechnet werden. Frage: Handelt es sich bei der Weiterberechnung um einen echten Schadenersatz (Weiterberechnung der Netto-Leasingrate) oder um einen Leistungsaustausch (Weiterberechnung der Netto-Leasingrate zzgl. 19 % USt)?
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